Bachelor-, Masterarbeiten

Weil sich im Zuge der Erstanfragen naturgemäß immer wieder ähnliche Fragen stellen, finden Sie in der Folge die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst.

Themenwahl

Muss es sich um eine empirische Arbeit handeln?
Ja. Betreut werden - passend zu den Lehrveranstaltungen sowie zur beruflichen Tätigkeit als Marktforscher - nur Arbeiten, in deren Zentrum entweder quantitative Primärdatenerhebungen oder Analysen von quantitativen Sekundärdaten stehen.
Der der Arbeit zugrundeliegende Datensatz muss zeitgleich mit der Abgabe der Arbeit als Grundlage für ihre Beurteilung elektronisch übermittelt werden.

Wenn ich eine Umfrage mache, müssen die Daten dann repräsentativ/zufällig erhoben  werden?
Unbedingt. Besonderes Augenmerk gilt daher der Definition der Grundgesamtheit, der Datenerhebungstechnik und der Stichprobenauswahl. Arbeiten mit willkürlichen Stichproben bzw. sog. „covenience samples“ werden nicht mehr betreut; Fallstudien nur in Ausnahmefällen.

Dürfen die Daten personenbezogene Informationen enthalten?
Jein. Wenn die diesbzgl. Rahmenbedingungen, insbesondere zum Datenschutz, eingehalten werden und wenn es zur Beantwortung der Forschungsfrage unbedingt notwendig ist, dann spricht nichts dagegen. Im Rahmen der Betreuung kann für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften aber naturgemäß keine Verantwortung übernommen werden und bei einer Nutzung unseres Umfrage-Tools im Rahmen von KE-Learning sind ausschließlich anonyme Umfragen ohne der Erhebung von personenbezogenen Daten möglich.

Muss die Daten jedenfalls aus einer Befragung stammen?
Nein. Bei den Daten kann es sich auch um Beobachtungsdaten im weitesten Sinn handeln; zum Beispiel aus klassischen Beobachtungsstudien oder aber auch aus apparativen Beobachtungen.

Darf im Rahmen der Arbeit ein Experiment durchgeführt werden?
Warum nicht? Selbstverständlich sind Forschungsfragen möglich, die einen experimentellen Zugang oder experimentelle Ansätze erfordern.

Muss die Arbeit etwas mit dem Tourismus zu tun haben?
Nein. Allerdings liegt der wichtigste Themenschwerpunkt in der Betreuung tatsächlich in touristischen Problemstellungen.

Darf die Arbeit im Auftrag eines Unternehmens bzw. einer Organisation geschrieben werden?
Ja. Alle diesbzgl. Vereinbarungen sind jedoch unmittelbar mit dem Unternehmen bzw. der Organisation zu treffen. Insbesondere die Begutachtung ist davon völlig unberührt. Zu beachten ist auch der „open data“ - Ansatz in der Betreuung und innerhalb von KE-Learning (s. unten).

Kann ich in meiner Masterarbeit das Thema der Bachelorarbeit fortführen?
Ja (viele Forscher beschäftigen sich ein Leben lang mit einem Thema). Wichtig dabei ist: Das Fortführen ist nicht gleichbedeutend mit einem Wiederholen; es verlangt ein Erweitern oder Vertiefen und damit weitestgehend andere Inhalte auch im Theorieteil. Beachten Sie diesbzgl. aber allenfalls Einschränkungen durch Ihre Hochschule.

Kann die Arbeit auch in einer (interdisziplinär zusammengesetzten) Gruppe geschrieben werden?
Jein. In Ausnahmefällen kann das möglich sein; die Entscheidung darüber trifft aber die Hochschule.

Theorie und Empirie

Im Rahmen der Arbeit analysiert werden müssen (max.) fünf Hypothesen, oder?
Nein, das kann man so nicht sagen. Wenn hier von Forschungshypothesen die Rede ist, dann richtet sich deren Anzahl nach der Forschungsfrage (nach dem Forschungsgegenstand und nach den interessierenden Teilstichproben). Sind dagegen statistische Hypothesen gemeint, dann werden fünf in der Regel deutlich zu wenig sein.

Brauche ich ein Hypothesenmodell?
Unbedingt. Die Arbeit muss ein Modell der statistischen Hypothesen beinhalten.

Müssen die Daten mit SPSS analysiert werden?
Nein. Für die Auswahl des Analyseprogrammes gibt es keine Vorgaben (außer, dass es die methodischen Anforderungen erfüllen muss).

Genügt es, die Daten deskriptiv auszuwerten?
Nein. Um die in den Hypothesen formulierten Unterschiede/Zusammenhänge untersuchen zu können, sind in aller Regel die entsprechenden Signifikanztests (der schließenden Statistik) notwendig. Die Ausnahme der Regel kann u. a. die Antwort auf die folgende Frage darstellen.

Kann ich die Ergebnisse in der Form eines Online-Dashboards darstellen?
Ja. Gerade wenn die Ergebnisdarstellung analog für verschiedene Untersuchungsobjekte passieren soll (Unternehmen, Regionen etc.), wenn Kombinationen von unterschiedlichen Teilstichproben interessant sind und/oder wenn Längsschnittdaten für Zeitvergleiche vorliegen, wird in der Marktforschungspraxis gerne auf interaktive Online-Dashboards zurückgegriffen. Warum sollte sich also eine praxisnahe Bachelor-/Masterarbeit diese Möglichkeiten nicht zunutze machen? Auch hier gilt es aber allfällige Einschränkungen durch die Vorgaben der Hochschule zu beachten.

Muss die empirische Arbeit auch einen Theorieteil beinhalten?
Selbstverständlich (was für eine Frage)! Im Theorieteil werden die zentralen Begriffe abgegrenzt und die Hypothesen hergeleitet.

Darf bei der Erstellung der Arbeit KI zum Einsatz kommen?
Ja. Natürlich ist dann aber offenzulegen, an welchen Stellen und in welcher Art und Weise.

Muss die Arbeit auf Deutsch geschrieben werden?
Ja. Eine den Ansprüchen an eine akademische Abschlussarbeit entsprechende Sprachkompetenz wird vorausgesetzt. Arbeiten voller Rechtschreib- und Grammatikfehler erschweren die inhaltliche Beurteilung, werden negativ beurteilt und müssen erneut vorgelegt werden.
In Ausnahmefällen können Arbeiten jedoch auf Englisch geschrieben werden.

Kann ich die Arbeit / die Daten sperren lassen?
Nein. In diesem Fall ist die Bereitschaft notwendig, die Arbeit öffentlich zugänglich zu halten und vor allem die Daten (inkl. des passend verkodierten Frage- bzw. Beobachtungsbogens), gegebenenfalls gegen Kostenersatz, für weitere Analysen zur Verfügung zu stellen. Ganz seltene Ausnahmen gibt es nur für Arbeiten, die im Auftrag eines Unternehmens bzw. einer Organisation geschrieben werden und die diesbezüglich sensible Daten beinhalten.

Gibt es besondere formale Anforderungen?
Ja. In der Arbeit muss explizit erwähnt werden, welche Zitierrichtlinien ihr zugrunde liegen und welche Programme bei der Datenerhebung und bei der Datenanalyse verwendet wurden.

Betreuerwahl

Brauche ich schon beim Erstgespräch ein umfassend ausgearbeitetes Exposé?
Nein. Beim Erstgespräch genügt ein, allerdings nicht mehr ganz vages, Thema; die grundlegenden Eckdaten dazu müssen schon recherchiert sein. Auch wenn sich das Konzept im Laufe der Auseinandersetzung mit dem Thema natürlich entwickeln/verändern kann, eines sollte feststehen: Ein quantitativer Forschungszugang, d. h., eine Forschungsfrage, zu deren Beantwortung eine quantitative Datenanalyse erforderlich ist.

Muss ich mich um eine Betreuungszusage bewerben?
Ja. Vor der Betreuungszusage muss ein aussagekräftiges Exposé zur Forschungsfrage und zu ihrer Relevanz präsentiert werden. Die Gründe für eine Ablehnung einer Betreuung sind vor allem zu viele Bewerbungen, eine fehlende Intensität der Auseinandersetzung mit dem Thema, eine mangelnde Relevanz des Themas oder eine zu geringe Kompatibilität mit den Interessen/Kompetenzen des Betreuers.

Bekomme ich vom Betreuer einen Terminplan?
Nein. Der Betreuer übernimmt keine Termin- oder Fortschrittskontrollen; er steht per E-Mail oder Videokonferenz im Rahmen von KE-Training aber für gut vorbereitete und themenbezogene Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung. Zu den Terminplänen beachten Sie die Vorgaben Ihrer Hochschule.

Übernimmt der Betreuer das Korrekturlesen der Arbeit?
Nein. Im Zuge der Betreuung wird kein Korrektorat und schon gar kein Lektorat der Arbeit übernommen. Auch konkrete Vorgaben zur Struktur und zum Layout der Arbeit, zur Art des Zitierens oder Genderns, zu zu verwendenden Literaturquellen etc. werden nicht gemacht (häufig gibt es zu diesen Punkten aber Vorgaben der Hochschule) - der Betreuer will (darf!) ja nicht Co-Autor der Arbeit werden. Grundsätzliche Fragen dazu können während des Betreuungsprozesses aber natürlich diskutiert werden.
Dazu ein Zitat aus einer aktuell in Bearbeitung befindlichen Richtlinie zur Betreuung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten:
Ein Lektorat vor der Abgabe bringt den Gutachter in eine unzulässige Doppelrolle.
Diese führt zu einer Verletzung der Gutachtenvalidität. D. h., es ist nicht mehr klar, wessen Leistung beurteilt wird. Im Extremfall hat der Gutachter in der Folge seine eigenen Beiträge zu einer Arbeit zu beurteilen.
Diese leistet einer in jüngster Zeit auf Seiten der Studenten salonfähig gewordenen Fehlerverantwortungsumkehr Vorschub. Im Gutachten kritisch angemerkte Punkte werden nicht akzeptiert, weil im Vorfeld darauf aufmerksam gemacht werden hätte sollen. Das heißt, jeder Fehler wird damit zu einem Fehler des Betreuers/Gutachters.

Bekomme ich vom Betreuer den Kriterienkatalog für die Beurteilung der Arbeit?
Nein. Die Begutachtung richtet sich nach den Kriterien der jeweiligen Hochschule; ihr obliegt auch die Entscheidung, ob sie diese Kriterien im Vorfeld aktiv kommuniziert.

Bekomme ich einen KE-Learning-Zugang?
Ja. Für den Zeitraum der Betreuung einer akademischen Abschlussarbeit wird ein Zugang zu KE-Learning eingeräumt.